Bewerbungsfrist:

Verbandsgericht

Das Verbandsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muss, und vier Beisitzern zusammen. Sie werden vom Verbandstag für die Dauer von zwei Jahren gewählt. 

Die Beisitzer müssen unterschiedlichen Vereinen angehören. 

Kein Mitglied des Verbandsgerichtes darf dem Präsidium des HHTV angehören.

Das Verbandsgericht entscheidet über Streitigkeiten zwischen dem HHTV und seinen Mitgliedern und als Berufungsgericht gegen Entscheidungen der Gerichtsbarkeit der Disziplinarkommission des HHTV.

Das Verbandsgericht wird nur auf Antrag tätig.

Weitere Details sind der Rechts- und Verfahrensordnung des HHTV zu finden.

Rechts- und Verfahrensordnung des HHTV

Karin Nitsch
Dr. Karin Nitsch

Präsidentin