Bewerbungsfrist:

Verbandsgericht (Ehrenamt)

Das Verbandsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum
Richteramt haben muss, und vier Beisitzern zusammen. Sie werden vom Verbandstag
für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Die Beisitzer müssen unterschiedlichen Vereinen angehören.
Kein Mitglied des Verbandsgerichtes darf dem Präsidium des HHTV angehören.
Das Verbandsgericht entscheidet über Streitigkeiten zwischen dem HHTV und seinen
Mitgliedern und als Berufungsgericht gegen Entscheidungen der Gerichtsbarkeit der
Disziplinarkommission des HHTV.
Das Verbandsgericht wird nur auf Antrag tätig.

Weitere Details sind der Rechts- und Verfahrensordnung des HHTV zu finden.

Karin Nitsch
Dr. Karin Nitsch

Präsidentin